Bei schweren und grossen bzw unangenehmen Eingriffen wird meist eine Vollnarkose angewendet. Durch eine Vollnarkose wird dem Patienen eine angst- bzw. schmerzfreie Behandlung ganartiert. Der Patient wird mit Narkosemitteln in einen Tiefschlaf gesetzt.
Zahnschmerzen sind einer der schlechtesten Erfahrungen eines Menschen.
Nervenfasern bzw. Nervenbahnen verlaufen durch den Zahn, dem Kiefer und der Zahnwurzel, bei den kleinsten Reizungen werden hier Schmerzen ausgelöst.
Eine Vollnarkose wird meist bei schweren oder aufwendigen Behandlungen angewendet. Auch psychische Mittel können Angebend sein für eine Vollnakose.
Bewegungstörung und eine geistige Behinderung sind auch Punkte, bei dem eine Vollnarkose angewendet wird.
Eine Vollnarkose besteht aus drei Teilen oder bessergesagt Phasen. Eine Einschlafphase, dann die Erhaltungphase und zum Schluss die Aufwachphase. Vor dem Eingriff verabreicht der Arzt dem Patient, dem zum Einschlafen benötigen Narkosemittel. Bei eine Vollnarkose ist neben dem Zahnarzt auch eine Anästhesist betieligt. Der Zahnarzt vollbringt die Behandlung und während dessen kontrolliert der Anästhesist den Patienten.
Der Zustaand des Patienten wird permanent geprüft. Geprüft werden Kreislauf, Funktionen, Blutdruck und Atmung. Die Atmung muss man bei einer Vollnarkose unterschtützen, da der Atem gedämpft wird.
Während dem Eingriff bekommt der Patient eine Beatmungsmaske. Ein Beatmungsschlauch wird in die Luftröhre eingesetzt. Der Patient bleibt hiervon verschont und ist dabei schon in Vollnarkose. Die Schalfmittel werden bei dem Eingriff vom Anästhesisten weiter verabreicht, damit der Tiefschlaf, während des kompletten Eingriffes gewährleistet werden kann.
Wenn die Aufwachphase sich nähert und die Behandlung beendet wird, wird der Anästhesist die Narkosemittelzufuhr stoppen und es wird die Aufwachphase in die Wege geleitet. Nach dem Aufwachen muss der Patient noch einige Stunden in der Zahnklinik bleiben. Das ist eine Sicheheit für den Patienten, dass nach der Vollnarkose dem Patienten es gut geht. Wenn sein Wohlbefinden und die ersten Gesundheitscheckst vollbracht wurden, kann der Patient die Klinik mit einer Begleitperson verlassen.
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